Mannheim/ Weinheim/ Stuttgart, den 24. Mai 2012. (red/pm) Die grün-rote Landesregierung möchte die gesetzliche Grundlage schaffen, um durch Kinderarbeit erzeugte Grabsteine zu verbieten. Landtagsabgeordneter Wolfgang Raufelder (Bündnis 90/ Die Grünen) ist der Meinung, dass eine Regelung auf freiwilliger Basis nicht ausreiche und deshalb die Gesetzesänderung notwendig ist. Auch die beiden Abgeordneten der Bergstraße Uli Sckerl (Bündnis 90/ Die Grünen) und Gerhard Kleinböck (SPD) machen sich für diese Änderung stark.
Information des Wahlkreisbüros Mannheim:
“Die Regierungsfraktionen GRÜNE und SPD haben jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes in den Landtag eingebracht, durch den es Kommunen ermöglicht wird, die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zukünftig zu verbieten. Die Mannheimer Landtagsabgeordneten Wolfgang Raufelder (GRÜNE), Helen Heberer (SPD) und Stefan Fulst-Blei (SPD) freuen sich über das deutliche Zeichen zur Bekämpfung von Kinderarbeit.
Gerade Natursteine gehören zu den Produkten, die unter massivem Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit gewonnen werden. Viele Grabsteine, die in Baden-Württemberg verwendet werden, stammen aus Steinbrüchen in Ländern wie z.B. Indien, in denen ausbeuterische Kinderarbeit alltäglich ist. Schon im Jahr 2002 hat Deutschland die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, welche Maßnahmen fordert, um die schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu verhindern.
Mehrere Kommunen in Baden-Württemberg hatten die Regierungsfraktionen explizit um die Schaffung einer Rechtsgrundlage gebeten, um die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten zu können. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte dies abgelehnt, mit Hinweis darauf, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zielführender sei.
„Leider ist eine freiwillige Zusammenarbeit oftmals nicht ausreichend. Wir schaffen nunmehr die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Grabsteine aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten möchten“, sagte Wolfgang Raufelder.
Das Saarland hatte als erstes Bundesland bereits 2009 eine landesgesetzliche Ermächtigung im Bestattungsgesetz geregelt. Kommunen wie Saarbrücken haben diese Regelung bereits genutzt und erlauben für Friedhöfe nur noch das Aufstellen von Grabsteinen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. „Ich bin froh, dass jetzt auch die Kommunen in Baden-Württemberg eine Ermächtigungsgrundlage haben um ihr Friedhofsatzungen entsprechend zu ändern“, sagte Helen Heberer.
Die Verbreitung von Grabsteinen aus Indien und China hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. Geschätzte 30-60% der neu errichteten Grabsteine in Deutschland sind Billigimporte aus Indien und stammen damit zumeist aus ausbeuterischer Kinderarbeit „Der Kunde weiß leider häufig nicht woher der Stein stammt und welche teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen in vielen Herkunftsländern vorherrschen. Unabhängig gesetzlicher Vorgaben sollte deshalb beim Grabsteinkauf sorgfältig vorgegangen werden“, so Stefan Fulst-Blei.
Eine Zertifizierung mit dem Xertifix oder Fair Stone-Siegel, die garantieren, dass die Steine ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, bietet hier eine gute Orientierungshilfe für den Verbraucher. Als gute Alternative gelten auch deutsche und europäische Steine, die an die hiesigen Witterungsbedingungen, was Frostbeständigkeit, Materialstabilität und Verfärbungen betrifft, in besonderer Weise angepasst sind.”
“Die Koalitionsfraktionen GRÜNE und SPD im Stuttgarter Landtag haben jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes vorgelegt, der es Kommunen ermöglicht, die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen zukünftig zu verbieten. Das wurde von den beiden Abgeordneten des Wahlkreises Weinheim Gerhard Kleinböck und Uli Sckerl begrüßt. „Damit setzen wir ein weiteres deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Kinderarbeit“, betonte der parlamentarische Geschäftsführer der Landtags-Grünen Uli Sckerl (Weinheim).
Gerade Natursteine gehörten zu den Produkten, die unter massivem Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit gewonnen werden. Viele Grabsteine, die in Baden-Württemberg verwendet würden, stammten aus Steinbrüchen in Ländern wie z. B. Indien, in denen ausbeuterische Kinderarbeit alltäglich ist. Schon im Jahr 2002 hat Deutschland die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, welche Maßnahmen fordert, um die schlimmsten Formen von Kinderarbeit zu verhindern.
„Mehrere Gemeinden haben uns ausdrücklich um die Schaffung einer Rechtsgrundlage gebeten, um die Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen
verbieten zu können“, erläuterte Gerhard Kleinböck (Ladenburg). Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte dies noch abgelehnt. Man schaffe nun die gesetzliche Grundlage
dafür, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Grabsteine aus Kinderarbeit auf ihren Friedhöfen verbieten möchten.
Das Saarland hatte als erstes Bundesland bereits 2009 eine landesgesetzliche Ermächtigung im Bestattungsgesetz geregelt. Kommunen wie Saarbrücken haben diese Regelung bereits genutzt und erlauben für Friedhöfe nur noch das Aufstellen von Grabsteinen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. „Ich bin froh, dass jetzt auch die Kommunen in Baden-Württemberg eine Ermächtigungsgrundlage haben um ihr Friedhofsatzungen entsprechend zu ändern“, sagte Uli Sckerl weiter.
Die Verbreitung von Grabsteinen aus Indien und China hat in den letzten 20 Jahren deutlich zugenommen. Geschätzte 30-60% der neu errichteten Grabsteine in Deutschland sind
Billigimporte aus Indien und stammen damit zumeist aus ausbeuterischer Kinderarbeit „Der Kunde weiß leider häufig nicht woher der Stein stammt und welche teilweise katastrophalen
Arbeitsbedingungen in vielen Herkunftsländern vorherrschen. Unabhängig gesetzlicher Vorgaben sollte deshalb beim Grabsteinkauf sorgfältig vorgegangen werden“, so Kleinböck
abschließend.”