Mannheim, 23. April 2013. (red/pm) Da die bisherigen Tarifverhandlungen zwischen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH und der Gewerkschaft ver.di bisher ohne Erfolg blieben, erwartet die Geschäftsführung der RNV für diese Woche erneute und auch längere Streiks. Gestern teilte die RNV mit, welche Angebote des Nahverkehrs hiervon betroffen sein könnten.
Information der RNV:
“Tarifverhandlungen erneut ohne Ergebnis – weitere Streiks im Verkehrsgebiet der RNV drohen! 3. Aktualisierung – 22. April – 14.00 Uhr
Die Tarifverhandlungen zwischen der Arbeitgebervertretung der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) und der Gewerkschaft ver.di führten am heutigen Montag, 22. April, erneut zu keiner Einigung der Verhandlungsparteien.
Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich.
so Werner Dörring, Vorstand des Arbeitgeberverbandes Rhein-Neckar-Verkehr e.V. und Verhandlungsführer der Arbeitgebervertretung.
Im Interesse unserer Fahrgäste bleibt zu hoffen, dass wir schnell zu einer Verhandlungslösung kommen.
Am Mittwoch, 24. April, sollen die Gespräche fortgesetzt werden.
Mehrtägige Streiks möglich
Seitens der Gewerkschaft werden weitere Streiks für diese Woche angedroht. Nachdem es bereits am vergangenen Freitag, 19. April, zu einem 24stündigen Warnstreik gekommen war, sind ab sofort auch mehrtägige Streiks möglich. Kunden und Fahrgäste der RNV werden daher gebeten, sich für die nächsten Tage erneut auf massive Fahrtausfälle im gesamten Verkehrsgebiet einzustellen. Für die Dauer eines möglichen Streiks bleiben voraussichtlich auch die RNV-Kundezentren geschlossen. Auch Linien- und Schülerverkehre, welche die RNV im städtischen Auftrag erbringt, werden von ver.di bestreikt. Nicht von der Streikankündigung betroffen sind bestehende Werkverkehre, die durch Subunternehmer im Auftrag der RNV erbracht werden.
Die Nah- und Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn, wie zum Beispiel die S-Bahnen, sind von dem Streik nicht betroffen. Gleiches gilt für verschiedene Buslinien in den Umlandgemeinden und die Busse des BRN. Fahrgäste und Kunden müssen jedoch auch auf diesen Linien mit Fahrtausfällen und Verspätungen aufgrund hoher Nachfrage rechnen. Die RNV wird aufgrund der im Verkehrsverbund Rhein-Neckar geltenden Beförderungsbestimmungen keine Taxikosten oder sonstige Ausgaben übernehmen, die während des Streiks anfallen.
Das Unternehmen bietet Kunden und Fahrgästen auf seiner Webseite www.rnv-online.de sowie auf Facebook unter www.facebook.com/RNVGmbH aktuelle Informationen zur weiteren Entwicklung.
Verdi hält an Maximalforderung fest
Das Angebot der RNV beinhaltet, rückwirkend ab 1. April 2013, eine Anhebung der Vergütung über Festbeträge, was im Schnitt einer Lohnerhöhung von etwa 3,1% entspricht. Ab April 2014 ist eine weitere Anhebung der Vergütung von etwa 2,4% vorgesehen. Als Entgegenkommen hatte die RNV eine stärkere Anhebung der unteren Vergütungsgruppen auf bis zu 4% angeboten. Darüber hinaus bietet die RNV ihren Beschäftigten ab 1. Oktober 2014 eine Erhöhung des leistungsabhängigen Entgelts um 0,5% auf 4,5% an. Außerdem sollen Auszubildende ab 1. April 2013 eine um 50 Euro und somit um 6,5% bis 8% (je nach Ausbildungsjahr) höhere monatliche Vergütung erhalten. Ab 1. April 2014 sollen die Auszubildenden nochmals 40 Euro mehr und damit weitere 5% bis 6% zusätzlich erhalten.
Ver.di hält nach wie vor an der ursprünglichen Maximalforderung – einer Tariferhöhung von 7%, mindestens aber 200 €, bezogen auf eine Laufzeit von einem Jahr – fest.
Zum Hintergrund
Die RNV betreibt seit 1. März 2005 den Stadt-, Straßenbahn- und Busverkehr in der Metropolregion Rhein-Neckar. Die früher bestehenden unterschiedlichen Tarifverträge und Betriebs-vereinbarungen der einzelnen Gesellschaften wurden auf der Grundlage des Haustarifvertrages der RNV vereinheitlicht und bestehende Besitzstände in der Eingruppierung und durch Besitzstandszahlungen gesichert. Daher werden die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und RNV unabhängig vom Öffentlichen Dienst und losgelöst von anderen ÖPNV Unternehmen geführt. Von den RNV-Beschäftigten verfügen etwa zwei Drittel über Besitzstandssicherungen. Diese Beschäftigten liegen in ihrer Vergütung deutlich über dem Tarifniveau des Haustarifvertrages und der Spartentarifverträge in Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg.”