Rhein-Neckar, 21. Februar 2014. (red/pm) Seit dem 12. Februar 2014 ist in Baden-Württemberg das novellierte Nachbarrechtsgesetz in Kraft getreten. Das neue Nachbarrechtsgesetz in Baden-Württemberg erleichtert die Dämmung von Häusern, die an der Grundstücksgrenze stehen.
Information der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis:
“Das seit dem 12. Februar 2014 gültige neue Nachbarrechtsgesetz trägt der gewachsenen Bedeutung energetischer Sanierungen und der gestiegenen Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. “Wer durch die Dämmung seines Hauses einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchte, kann das nun auch in eng bebauten Innenstädten tun”, sagt Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger.
Was wird im Nachbarrecht geregelt:
- Außendämmung darf künftig maximal 25 Zentimeter auf das Nachbargrundstück ragen. Voraussetzung ist, dass der durch die Fassadendämmung bedingte Überbau für die betroffenen Nachbarn allenfalls geringfügige Beeinträchtigungen mit sich bringt.
- Solaranlagen: Die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen, soll durch das geänderte Nachbarrecht erleichtert werden. Denn der Mindestgrenzabstand für neu gepflanzte, nicht höhenbeschränkte Bäume wie Birken, Kastanien und Platanen wurde innerorts vergrößert, so dass eine ausreichende Sonneneinstrahlung auf die Anlagen gewährleistet ist.
- Verjährungsfristen: Die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche wurden von fünf auf zehn Jahre verlängert, wenn die Ansprüche höher wachsende Baumarten betreffen. Grund für diese Änderung im Nachbarrechtsgesetz sei, dass viele Hausbesitzer die Bäume im Garten des Nachbarn erst wahrnehmen, wenn sie eine als störend empfundene Größe erreicht haben
Die neue Regelung im Nachbargesetzt wissen die KliBA-Energieberater sehr zu schätzen: Nicht selten werden in den Beratungsgesprächen Probleme angesprochen, welche im Zusammenhang mit der Fassadendämmung über den Überbau entstehen. „Gut, dass es jetzt eine entsprechende Regelung gibt“, freut sich der Geschäftsführer der KliBA Dr. Klaus Keßler.
Das Nachbarrechtsgesetz ist die Hauptquelle für nachbarrechtliche Regelungen auf Landesebene. Unter anderem finden sich darin gesetzliche Vorgaben zu Gebäudeabständen oder Abständen von Hecken. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind wichtige Grundsätze des Nachbarrechts geregelt.”