Mannheim, 21. November 2014. (red/pol) Der Generalbundesanwalt hat am 19. November beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen den 51-jährigen spanischen Staatsangehörigen Tomas E. K. erwirkt.
Information des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof:
“Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Euskadi Ta Askatasuna” (ETA) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a StGB). Zudem wird ihm in dem Haftbefehl vorgeworfen, Urkundenfälschungen begangen sowie die Fälschung von amtlichen Ausweisen vorbereitet und falsche amtliche Ausweisen für andere ETA-Mitglieder verwahrt zu haben (§§ 267, 275 und 276 StGB).
Ziel: Errichtung eines baskischen Staates
Die ETA verfolgt das Ziel, einen von Spanien unabhängigen baskischen Staat zu errichten. Hierzu hat sie in Vergangenheit zahlreiche Mord- und Sprengstoffanschläge verübt, bei denen über 800 Menschen ums Leben gekommen sind. 2011 verkündete die Vereinigung, ihre terroristischen Aktivitäten unter bestimmten – bislang allerdings nicht eingetretenen – Bedingungen zu beenden.
Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Beschuldigte seit 1996 für die ETA aktiv gewesen sein, zunächst in Spanien und ab 1999 in den Untergrundstrukturen der Organisation in Frankreich. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, innerhalb der ETA für die technische Ausrüstung sowie die Fälschung und Verschaffung von Ausweispapieren zur Legendierung von ETA-Mitgliedern verantwortlich gewesen zu sein. Seit 2001 soll er diese Aufgabe auch von seinem Wohnort Freiburg aus wahrgenommen haben.
Beschuldigter wurde in Mannheim verhaftet
Der Beschuldigte war Ende Oktober 2014 aufgrund Europäischer Haftbefehle des Landgerichts Paris in Mannheim verhaftet worden. Da er sich bei seiner Festnahme mit einer gefälschten spanischen Identitätskarte auswies, leitete die baden-württembergische Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Insbesondere die Auswertung der bei ihm sichergestellten Unterlagen und Datenträger begründeten in der Folge den dringenden Verdacht, dass der Beschuldigte auch von Deutschland aus für die ETA tätig gewesen war. Vor diesem Hintergrund übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen.
Der Beschuldigte wurde am gestrigen Donnerstag (20. November 2014) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.”