Mannheim, 18. März 2016. (red/ms) Nach einem brutalen Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in den Mannheimer Quadraten wurde ein Juwelier im Seniorenalter im November 2014 schwer verletzt. Nun wurde ein Tatbeteiligter am Mannheimer Landgericht zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Offenbar hat der 31-jährige Angeklagte dem Haupttäter bei einem gemeinschaftlichen schweren Raub als Fahrer zur Flucht verholfen. Die beiden haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schmuck im Wert von etwa 22.000 Euro erbeutet, nach dem Verkauf an einen Hehler sei der Angeklagte zur Hälfte am Erlös beteiligt worden.
Lange hatten die Ermittlungsbehörden Probleme, den Fall aufzuklären: Zwar waren im Juweliergeschäft Überwachungskameras installiert und haben das Geschehen gefilmt – doch der Täter trug eine Perücke und war geschminkt. Die Aufnahmen zeigen einen brutalen Übergriff: Der 73 Jahre alte Inhaber wurde geschlagen, gewürgt und mit einem Elektroschocker malträtiert. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim heißt es dazu:
Das herzkranke Opfer erlitt unter anderem eine Kopfplatzwunde, eine Verletzung am rechten Auge, eine große Risswunde am Handgelenk und Herzrhythmusstörungen. Der Geschädigte musste drei Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Polizei und Staatsanwaltschaft konnten zunächst keinen Tatverdächtigen ermitteln. Schließlich wurde der Fall am 02. September 2015 – also schon fast ein Jahr nach dem Übergriff – im ZDF bei “Aktenzeichen XY… ungelöst” ausgestrahlt – und tatsächlich folgte daraufhin ein entscheidender Hinweis, mit dem es zumindest gelang, einen Tatbeteiligten zu ermitteln. Schon am 19. September 2015 erfolgt die Festnahme, seitdem befindet sich der nach Angaben der Staatsanwaltschaft “einschlägig vorbestrafte” 31-Jährige in Untersuchungshaft.
Haupttäter wird vermutlich nicht ermittelt
Nun wurde vor dem Landgericht Mannheim ein Urteil gegen den Mittäter gefällt: Er muss voraussichtlich sieben Jahre und neun Monate in Haft verbringen. Wie die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) berichtet, drohe dem Mann anschließend die Abschiebung in die Türkei – dort solle sich nach Angaben der Zeitung gegenwärtig wahrscheinlich der Haupttäter aufhalten, wie aus der Verhandlung ersichtlich geworden sei.
Nach Angaben der RNZ habe der vorsitzende Richter, Dr. Ulrich Meinerzhagen, in seiner Urteilsbegründung von einer “gleichberechtigten Geschäftsbeziehung” zwischen Haupt- und Mittäter gesprochen. Zwar sei der 31-jährige Angeklagte nicht selbst handgreiflich geworden – allerdings sei die Idee, das Geschäft zu überfallen, von ihm ausgegangen und er sei zu gleichen Teilen an der Beute beteiligt worden.