Frankenthal, 17. Oktober 2016. (red/pol) Weil er ein gerichtlich verhängtes Kontakt- und Näherungsverbot missachtete und vor der Wohnung seiner Noch-Ehefrau auf und ab fuhr, muss ein 30-Jähriger mit einer Strafanzeige und für den Wiederholungsfall mit Polizeigewahrsam rechnen.
Information der Polizeidirektion Ludwigshafen:
“Ein gerichtlich verhängtes Kontakt- und Näherungsverbot schien einen 30-jährigen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit und afghanischer Abstammung am 15.10.2016 um 22:05 Uhr wenig zu interessieren. Er fuhr mit seinem PKW vor der Wohnung seiner Noch-Ehefrau auf und ab.
Im Rahmen der Fahndung konnte er im Bereich Ruchheim kontrolliert werden. Er muss nun mit einer Strafanzeige rechnen und sich vor Gericht verantworten. Für den Fall der erneuten Zuwiderhandlung wurde ihm ein Aufenthalt in einer Polizeilichen Gewahrsamszelle in Aussicht gestellt.”