Mannheim/Rhein-Neckar, 16. November 2012. (red/pm) Die Arbeit der Bezirksbeiräte soll gestärkt werden. Deshalb soll ab dem 1. Januar ein neues Modell zur Betreuung der Bezirksbeiräte starten – wenn der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. November dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt.
Information der Stadt Mannheim:
“Künftig wird die Sitzungsleitung durch zwei Mitglieder des Gemeinderates, einem Sitzungsleiter und dessen Stellvertreter, wahrgenommen. In der Vergangenheit gab es dabei keinen festen Vorsitz. Jährlich soll es drei öffentliche und drei entsprechende vorbereitende Sitzungen geben, bisher waren es jeweils zwei. Und die Bezirksleitungen der Bürgerdienste stehen als zentrale Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. „Mit diesen drei Punkten wird ein höheres Maß an Kontinuität und eine engere Kooperation gewährleistet“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. „Die Bezirksbeiräte können so auch ihre wichtige Funktion als Bindeglied zwischen der klassischen Ratsarbeit, wie sie in der Stadtverwaltung geleistet wird, und der Bürgerbeteiligung in der Kommune besser wahrnehmen“, ist Kurz überzeugt.
Weiterhin erhalten die Bezirksbeiräte künftig alle stadtteilrelevanten Vorlagen zur Beratung und geben eine entsprechende Empfehlung für den Fachausschuss oder den Gemeinderat ab. Natürlich können auch wie bisher Vertreter des Bezirksbeirats an den jeweiligen Fachausschüssen teilnehmen. Der öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats geht eine vorbereitende, nichtöffentliche Sitzung voraus, in der Tagesordnungspunkte für die öffentlichen Sitzungen vorgeschlagen werden können. „Die Arbeit des Bezirksbeirats als Gremium wird damit deutlich gestärkt“, so Kurz. Ziel sei auch, die Arbeit der Bezirksbeiräte noch besser sichtbar zu machen.
Die Pilotphase für das neue Modell zur Betreuung der Bezirksbeiräte ist bis Ende August 2014 angesetzt. Die Pilotphase ist notwendig, um die neuen Arbeitsabläufe etablieren und das Modell gegebenenfalls modifizieren zu können. Das Modell ist ein Ergebnis der Change-Projekte „Stadtteilorientierung der Verwaltung“ sowie „Reform der Bezirksbeiratsarbeit“ und „Bürgerstadt“.”