Mannheim/Karlsruhe, 15. Januar 2014. (red) Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat die zum 1. Januar vorgesehenen Besetzungen der Ämter der künftigen Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten vorläufig gestoppt, sofern Beförderungsämter betroffen sind. Das gilt auch für das Polizeipräsidium Mannheim. Thomas Köber bleibt damit bis auf Weiteres nur “Leiter” des neuen Präsidiums. Geklagt hat ein Leitender Polizeidirektor, der sich bei der Besetzung übergangen fühlt.
Von Hardy Prothmann
Was für eine Blamage im Zuge der Polizeireform – für den neuen Landespolizeipräsidenten Gerhard Klotter und noch viel mehr für den Innenminister Reinhold Gall (SPD). Die zweite Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichts hat den Stopp der Postenbesetzungen im Zuge der Polizeireform gestern beschlossen und heute verkündet.
Am Ende der Pressemitteilung heißt es:
… werde dem Innenministerium aufgegeben, diese Dienstpostenbesetzung bis spätestens Ablauf des Monats Januar 2014 rückgängig zu machen. Die Besetzung der Dienstposten mit den Beigeladenen sei spätestens mit Ablauf dieses Monats zu unterlassen.
Gegen diesen Beschluss kann das Land Baden-Württemberg innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Wird keine Beschwerde eingelegt, muss das Auswahlverfahren neu gestartet werden. Die geeigneten Beamten müssen nach den Grundsätzen “Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung” neu bewertet werden, um nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz die am besten geeigneten Bewerber auszuwählen.
Laut Klage soll der damalige Inspekteur Gerhard Klotter die vorgesehenen Führungskräfte allesamt “persönlich kennen” und danach beurteilt haben. Das widerspreche aber einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren. Herr Klotter ist mittlerweile Polizeipräsident, Nachfolger ist Detlef Werner, der zunächst in Mannheim Präsident werden sollte (den Posten hatte Herr Klotter auch inne).
Das Verwaltungsgericht folgte der Beschwerde und ordnete nun an, dass die Besetzung nicht rechtens war, da die Auswahlentscheidung nicht “in wesentlichen Teilen mit einer schriftlichen Begründung dokumentiert” ist. Das Gericht meint, dass die Möglichkeit der Vergabe eines der Posten an den Beschwerdeführer möglich sei. Betroffen sind alle Polizeipräsidien für deren Präsidentenposten sich der Bescherdeführer beworben hat – unter anderen eben auch Mannheim, wie uns der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe, Henning Jaeckel-Leight, auf Anfrage bestätigte.
Darauf setzt Joachim Lautensack, Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Polizei und seit 201 zu 100 Prozent vom Dienst freigestellt. Sollte nur ein Posten an einen Bewerber mit niedrigerer “Qualifikation” vergeben worden sein, das kann auch durch einen kürzen Besoldungszeitraum in der Besoldungsgruppe A 16 möglich sein, stehen die Chancen gut, dass er berücksichtigt werden muss.
Ob man gegen den Beschluss Beschwerde einlegt, konnte das Innenministerium heute Abend auf Anfrage noch nicht sagen. Dort müsse man nun erst das Urteil prüfen und werde sich dann äußern. Herr Lautensack und der Innenminister sollen miteinander auf “Kriegsfuß” stehen, wie mehrere Zeitungen berichten.
Die Folgen können unangenehme Folgen haben. Im Informationsdienst der Deutschen Polizei-Gewerkschaft wird über den Rechtsstreit unter anderem berichtet:
Viel mehr Aufsehen erregte da schon außerhalb des Ländles die Auswahl für den Berliner Polizeipräsidenten, die dazu führte, dass das Amt mehrere Jahre frei blieb.
Eine solche Information kommt nicht von ungefähr in den Text – man kann sie als Ankündigung lesen, dass Herr Lautensack durchaus gewillt ist, einen langen Prozess durch alle Instanzen zu führen. Und so lange bleibt Thomas Köber eben nur “Leiter” des Polizeipräsidiums.
Die ursprünglich mit Polizeipräsident bedruckten Visitenkarten wurden derweil schon ausgetauscht – gegen die Angabe Leiter des Polizeipräsidiums. Dies wird wohl noch einige Monate so bleiben.
Warum man die Vergabe nicht nach Vorschrift erledigt hat, bleibt das Geheimnis von Minister und Landespolizeipräsident. Diese “Schlamperei” hat in die aktuelle Blamage geführt und beschädigt alle innerhalb der Polizei.
Dass allerdings CDU und FDP Herrn Lautensack öffentlich unterstützen, hängt sich nicht mit ihrer Treue zum gesetzlichen Vergabeferfahren zusammen. Diese Untersütztung ist politisch motiviert und soll der Landesregierung schaden. Motto: Polizeireform verhunzt. Das allerdings beschädigt ebenfalls die Polizei insgesamt. Ob die Parteien mit diesem “Schachzug” gut beraten sind, bleibt ebenfalls abzuwarten.