Rhein-Neckar, 15. April 2016. (red) Wie unsere Redaktion es erwartet hat, ermächtigte die Bundesregierung heute die Staatsanwaltschaft Mainz, nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch gegen den Moderator Jan Böhmermann zu ermitteln, da sich der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan durch ein “Schmähgedicht” beleidigt fühlt.
Die Kanzlerin Dr. Angela Merkel gab heute um 13 Uhr eine Erklärung in der Sache ab.
Die Türkei ist ein Land, mit dem Deutschland eng und freundschaftlich verbunden ist,
begann sie die Erklärung und verwies auf die in Deutschland lebenden Türken, die Wirtschaftsbeziehungen, sowie gemeinsame Interessen als Alliierte in der Nato.
Sie sagte weiter, dass in dieser engen Partnerschaft Achtung wichtig sei, aber und der Austausch zu Entwicklungen des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Gerichte sowie der Meinungspluralismus.
Gleichzeitig äußerte sie die Sorge angesichts der Lage in der Türkei und kündigte an, auch zukünftig negative Entwicklungen anzumahnen und versicherte, auch gegenüber anderen Staaten wie der Türkei Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Kunstfreiheit einzufordern, weil man von der Stärke des Rechtsstaats überzeugt sei.
Es sei nicht Sache der Regierung, Persönlichkeitsrechte gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. Das sei Sache der unabhängigen Justiz in Deutschland. Die Regierung überantworte nach dem Paragraf des Strafgesetzbuchs 103 diese Prüfung an die Justiz. Gleichzeitig sei dieser Paragraf für die Zukunft entbehrlich, er solle deshalb aufgehoben werden.
Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte für internationale Verwicklungen gesorgt, nachdem er in seiner ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale” den türkischen Staatspräsidenten mit übelster Fäkalsprache sowie Sodomie- und Kinderpornographie-Vorwürfen direkt angesprochen hatte. Dagegen hat die Türkei eine Strafverfolgung nach StGB 103 verlangt. Der Staatspräsident Erdogan hat Herrn Böhmermann zudem persönlich bei der Staatsanwaltschaft Mainz angezeigt und privatrechtlich eine Unterlassungserklärung durch Herrn Böhmermann verlangt, die dieser nicht abgegeben hat.
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