Viernheim, 15. April 2015. (red/pm) In den letzten Tagen wurde in verschiedenen Leserbriefen viel Kritik an der Stadt Viernheim geübt. Grund dafür: Die Fällung von insgesamt 18 Spitzahornbäumen in der Innenstadt. Das Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung hat auf Wunsch des 1. Stadtrates Jens Bolze die Frage einer realisierbaren und vertretbaren Versetzung der Ahornbäume Anfang 2015 intensiv geprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd. Dagegen gibt es sachliche Gründe, die die Fällung der Bäume rechtfertigen.
Information der Stadt Viernheim:
“Bereits im Jahr 2008 hat sich die Stadt Viernheim das Ziel gesetzt, die Innenstadtsituaton zu verbessern. Das Mittel zum Zweck war eine Bewerbung um Städtebaufördergelder, die das Land Hessen zur Verfügung stellt. Dank einer guten Bewerbung erhielt die Stadt Viernheim den Zuschlag. Ab dem Jahr 2009 wurde dann ein Handlungskonzept erarbeitet.
Als eine wichtige Maßnahme wurde einvernehmlich die Aufwertung des öffentlichen Raumes bewertet. 2012 entscheid sich das zuständige Gremium der Stadt – entsprechend dem vorliegendem Konzept – für einen Austausch der Bäume in der Innenstadt. Man war und ist sich sicher: Mit einer grundlegenden Neugestaltung ist weit mehr Wirkung zu erzielen. Diese Grundkonzeption sieht das Entfernen der vorhandenen Ahornbäume in der Rathausstraße vor.
Stattdessen sollen zwölf Gleditschien mit letztlich höherem Gesamt-Nutzen gepflanzt werden. Den neuen Bäumen wird mehr Pflanzfläche bereitgestellt und mit sogenannten Unterflurkästen mit entsprechendem Baumsubstrat auch deutlich bessere Randbedingungen für die weitere Entwicklung geschaffen.
Erhalt der Bäume ist unrentabel
Eine Abkehr von den für gut befundenen und letztlich auch beschlossenen Planungsgrundsätzen würde einen inhaltlichen und optischen Bruch innerhalb der Fußgängerzone bedeuten. Die alten Baumstandorte passen zu nichts, was an Neuem geplant ist, deswegen müsste es eine komplette Neuplanung dieses Straßenabschnittes geben. Der zusätzliche finanzielle Aufwand dafür wäre enorm.
Außerdem käme es in diesem Jahr zu keinem Umbau mehr. Deswegen entstünden Schadensersatzzahlungen an den bereits beauftragten Bauunternehmer. Für die Umplanung wären dem Planungsbüro zusätzliche Kosten zu erstatten. Da die Umbaumaßnahmen insgesamt nicht mehr in der Zeitschiene wären, müsste Fördergeld (mindestens 50 % der Kosten) an das Land zurückgegeben werden.
In Zukunft wäre dann alles von der Stadt Viernheim allein zu zahlen. Erster Stadtrat Jens Bolze macht deutlich: „Die politisch Verantwortlichen haben sich vor meiner Amtszeit und mit Unterstützung von Fachleuten in einem über Jahre intensiv geführten und zeitaufwändigen Prozess auch mit der Thematik Bäume, Baumarten und Baumstandorte auseinandergesetzt. Es gehört zu unserer parlamentarischen Demokratie dazu, dass mitunter auch eine – wie ich meine- in der Sache sehr gut begründete Entscheidung getroffen wird, welche nicht auf jedermanns Gegenliebe stößt.””