Mannheim, 14. Juli 2016. (red/pro) Wie die Lokalzeitung Mannheimer Morgen aktuell berichtet, soll es ab sofort “polizeirechtliche Verfügungen” gegen Drogenhändler und -konsumenten im Bereich des Neckarufers mit empfindlichen Strafen geben. Am Mittwochabend war die “fatale Situation” noch im Bezirksbeirat Neckarstadt-Ost Thema, allerdings ohne konkrete Maßnahmen. Am Nachmittag hat die Stadt offenbar entschieden, Nägel mit Köpfen zu machen.
Nach unseren Informationen liegt die Forderung nach “polizeirechtlichen Verfügungen” seit Monaten auf dem Verwaltungstisch der Stadt Mannheim. Der zuständige Polizeirevierführer Peter Albrecht hatte dies angeregt, wie er uns auf Rücksprache bestätigt hat.
Danach sind Platzverweise möglich und in Eskalationsstufen Strafen von 500 bis 1000 Euro oder Zwangshaft möglich, wenn dagegen verstoßen wird. Bis gestern Abend auf der Bezirksbeiratssitzung der Neckarstadt-Ost war das nur ein mögliches Szenario.
Das Rheinneckarblog war gestern vor Ort. Nicht auf der Sitzung, sondern da, wo es brennt – auf der Neckarpromenade. Unsere Reportage “Die Drogenpromenade“, die in der Nacht um 2:18 Uhr online gegangen und sofort gut gelesen worden ist, fand über den Tag hinweg Tausende von Leserinnen und Lesern. Dutzende von Rückmeldungen haben uns erreicht, über Facebook gingen viele Kommentare ein und der Artikel wurde ungewöhnlich oft geteilt. Wir hatten noch angekündigt, dass dieser Text “Wellen schlagen würde”. Welche, konnten wir nicht ahnen.
Laut Mannheimer Morgen soll jeder “ab sofort” einer “polizeirechtlichen Verfügung” unterworfen sein, der Drogen handelt oder konsumiert. Platzverweis für drei Monate. Dazu gibt es eine Karte, für welches Gebiet das gilt. Wer dagegen verstößt, muss 500 Euro zahlen, das nächste Mal 1.000 Euro, dann Zwangshaft.
Diese “ortspolizeiliche Entscheidung” muss “spontan” am späten Nachmittag getroffen worden sein, weil wir solide Hinweise haben, dass dies bis Donnerstagvormittag kein Thema war. Möglicherweise hat unsere Reportage über die “Drogenpromenade” einen seit langem in der Abstimmung befindlichen Prozess beschleunigt.
Wir wurden bislang von Seiten der Stadt nicht aktuell über die laut Mannheimer Morgen “ab sofort” übermittelte Rechtslage informiert. Es gibt auch keine Pressemitteilung damit keine Öffentlichkeit von Seiten der Stadt Mannheim zu dieser neuen Rechtslage. Womit deren Rechtsverbindlichkeit mindestens fraglich wäre.
Wir fragen am Freitag nach und berichten.