Weinheim, 10. Februar 2016. (red/pm) Ab dem 15. Februar, noch bis zum 11. März kann man in Weinheim Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Information der Stadt Weinheim:
“Wer bei der Landtagswahl am Sonntag, 13. März, von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann bei der Stadt Weinheim ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Dies geschieht zunächst mit dem Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die in diesen Tagen ausgetragen wird oder bereits in den Haushalten eingetroffen ist. Damit kann die Ausstellung eines Wahlscheins beantragt werden.
Es besteht die Möglichkeit, zu den üblichen Öffnungszeiten die Briefwahl im Briefwahlbüro auszuüben. Es befindet sich in der Weinheim Galerie, Bürger- und Ordnungsamt, Dürrestraße 2, im dritten Stock, Zimmer 306 und hat wie folgt geöffnet:
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr, am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Landtagswahl ist Freitag, 11. März, bis 18:00 Uhr.
Das Briefwahlbüro ist am Freitag, 11. März, bis 18 Uhr geöffnet.
Mit dem Wahlschein, der mit den Briefwahlunterlagen verschickt wird, besteht auch die Möglichkeit, am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 39 an der Urne zu wählen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stelle eingeht, die in der Anschrift des Wahlbriefumschlags angegeben ist.”