Rhein-Neckar, 09. Juli 2012. (red/pm) Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden seit 2011 Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich gezielt an Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Leistungen nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Information des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis:
“Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen im Verein zu spielen, zu musizieren, in der Schule oder im Kindergarten zu Mittag zu essen, an Ausflügen und Klassenfahrten teilzunehmen, Schulmaterial zu erhalten und falls notwendig Lernförderung in Anspruch zu nehmen.
„Der Rhein-Neckar-Kreis zieht nun nach mehr als einem Jahr nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets eine positive Bilanz“, berichtet Sozialdezernent Heinz Bönisch. Bis zum 31. Mai 2012 wurden im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 5.954 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. Bezogen auf die Zahl der insgesamt anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen im Rhein-Neckar-Kreis entspricht dies einer Antragsquote von 50 Prozent.
Von den Anträgen bezogen sich 27 Prozent auf die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, 21 Prozent auf die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und 26 Prozent auf die Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten. 26 Prozent betrafen die Bedarfe Lernförderung und Schülerbeförderung. Hier wurden insgesamt 393 Anträge gestellt. Die Leistung für Schulbedarf wird im Bereich des SGB II ohne Antrag ausgezahlt und ist bei dieser Bilanz unberücksichtigt geblieben. Die Zahl der beantragten Einzelbedarfe betrug bis Ende Mai 2012 rund 7.200, weil ein Kind mehrere Leistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen kann.
Großer Aufwand bei der Umsetzung
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets erforderte eine Neuorganisation innerhalb der Sozialleistungsverwaltung. Eine neue Software wurde installiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in die neue Rechtsmaterie eingearbeitet, die Angebotsstruktur für die einzelnen Bereiche des Bildungs- und Teilhabepaketes ermittelt und in umfangreichen Verhandlungen, insbesondere im Bereich der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und der Lernförderung mehr als 400 Vereinbarungen mit Leistungsanbietern geschlossen.
Mit zahlreichen Informationsschreiben und Beiträgen in den Medien haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes im Rhein-Neckar-Kreis die Berechtigten über die Bildungs- und Teilhabeleistungen informiert. Auf der Homepage des Kreises sind außerdem weitere Informationen wie Antragsformulare und Flyer erhältlich.
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind seit dem 1. Januar 2012 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neu gebildeten Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis in fünf Geschäftsstellen für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Die Anträge der Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag bearbeitet die eigens hierfür gebildete Organisationseinheit des Sozialamtes in der Dienststelle Sinsheim zentral für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis.
Bildungschancen erhöhen und Integration fördern
Zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist auch eine vereinfachte Antragstellung möglich. Die Leistungen können zunächst dem Grunde nach beantragt werden, ohne dass sich daraus schon Umfang und Höhe des geltend gemachten Anspruches ergeben müssen. Umfang und Höhe können nachträglich konkretisiert werden.
„Der Rhein-Neckar-Kreis hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen sowie die soziale und kulturelle Integration der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen in die Gemeinschaft zu fördern und dabei den bürokratischen Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben so gering wie möglich zu halten“, so das Fazit von Bönisch.”