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Rhein-Neckar, 9. November 2011. (red/pm) Der Rhein-Neckar-Kreis hat 856 Kilometer Straßen zu räumen und zu streuen.
Information Rhein-Neckar-Kreis:
“Laut Kalender ist noch Herbst – doch für den Winter ist das Straßenbauamt im Rhein-Neckar-Kreis gut gerüstet. „Auf die kommende Wintersaison sind wir bereits gut vorbereitet“, erläutert Matthias Fuchs, Leiter des zuständigen Amtes. Und Matthias Knörzer, Betriebsleiter der beiden Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis in Wiesloch/Weinheim und Neckarbischofsheim/Eberbach ergänzt: „Die Strecken werden von insgesamt acht Winterdienststützpunkten aus betreut. Neben 13 meistereieigenen Fahrzeugen – drei Lkws, sieben Unimogs und drei Kleingeräteträger für Rad- und Gehwege – sind auch 18 Fremdfahrzeuge unter Vertrag, die bei Bedarf eingesetzt werden.“
„Unsere Salzlager sind bereits gefüllt“, so Knörzer weiter. Nach Angaben des Betriebsdienstleiters lagern dort 7.000 Tonnen Trockensalz und rund 200.000 Tonnen Feuchtsalz. Die Kosten pro Tonne Trockensalz belaufen sich auf rund 77 Euro, die Sole kostet rund 138 Euro pro Tonne. „Für Nachschub ist gesorgt“, betont Knörzer. Durch eine gemeinsame Ausschreibung des Landes und verschiedener Landkreise konnte in der jüngeren Vergangenheit beispielswiese im zurückliegenden Winter, vermieden werden, dass es auch bei längeren flächendeckenden Einsätzen zu Lieferengpässen kommt. So geschehen im vergangenen recht heftigen Winter 2010/2011, der bereits im November mit Schneefall im Flachland begonnen hat.
Die 75 Mitarbeiter in der Straßenmeistereien sind übrigens für das Räumen und Streuen von 856 Kilometer Straßen verantwortlich – davon 194 Kilometer Bundesstraßen, 329 Kilometer Landesstraßen und 333 Kilometer Kreisstraßen. Zuständig sind sie dem Grunde nach nur für die überörtlichen Verkehrswege. Klassifizierte Ortsdurchfahrten werden aber auch von den Straßenmeistereien von Schnee geräumt, wogegen für Straßen und Wege innerhalb geschlossener Ortslagen die Städte und Gemeinden selbst zuständig sind.
Beim Winterdienst, macht Knörzer klar, geht es rein rechtlich um die Befahrbarkeit von Straßen werktags zwischen 6 und 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 7 und 22 Uhr. Doch wie definiert man Befahrbarkeit. Knörzer: „Das schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Glätte bei Raureif oder Eisglätte auch nach Streueinsätzen nicht ausgeschlossen werden.“
Die erforderlichen Winterdiensteinsätze werden in der Regel ab 3 Uhr morgens gefahren. Dabei sind die Mitarbeiter des Betriebsdienstes in einem Schichtplan zum Winterdienste eingeteilt und werden außerhalb der Arbeitszeiten im Einsatzfall vom Einsatzleiter alarmiert. „Für die Fahrzeuge existieren ebenfalls Räum- und Streupläne“, erklärt Knörzer. In diesen Plänen ist jedem Fahrzeug ein Streckenabschnitt zugeordnet. Diese Planungen sollen gewährleisten, dass zu Beginn des Berufsverkehrs die großen Verkehrsadern weitestgehend geräumt und gestreut sind, so Knörzer. Richtige Probleme gibt es nach den Erfahrungen der Straßenmeistereien vor allem dann, wenn Schneefall und Eisglätte parallel zu morgendlichen Hauptverkehrszeit einsetzen.
„Die Kosten für den Winterdienst hängen von den wettermäßigen Anforderungen ab und sind folglich sehr unterschiedlich“, weiß Amtsleiter Fuchs. Die Ausgaben für Salz, Sole und die eingesetzten Fremdfahrzeuge sowie das gesamte Personal der Straßenmeistereien wurden im vergangenen Jahr mit 2,45 Mio. Euro verbucht. Im Vergleich: Der milde Winter 2007/2008 kam mit 769.000 Euro aus.”
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