Rhein-Neckar, 07. Januar 2013. (red/pm) „Das baden-württembergische Landesplanungsgesetz bietet eine gute Voraussetzung, um das Thema Windkraft stärker in der Metropolregion Rhein-Neckar zu verankern“, so die Landtagsabgeordneten Wolfgang Raufelder und Uli Sckerl (beide GRÜNE).
Information des MdL Wolfgang Raufelder:
“Dem trägt auch die Weisung an den Verband Region Rhein-Neckar Rechnung, zukünftig in der Regionalplanung nur noch Vorranggebiete auszuweisen. Diese Weisung wird nun jedoch von Seiten der SPD und CDU konterkariert, indem sie sich für die Übertragung der rheinland-pfälzischen Regelung aussprechen.
Mit der Übertragung des baden-württembergischen Landesplanungsgesetzes auf die Metropolregion Rhein-Neckar hätten vor allem die Kommunen deutlich mehr Gestaltungsspielraum bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Dies wäre über die rheinland-pfälzischen Regelungen nicht möglich. Zudem ist über das geänderte baden-württembergische Landesplanungsgesetz die Ausweisung von Ausschlussgebieten nicht möglich. „Nur so können wir unser Ziel, bis 2020 zehn Prozent unseres Strombedarfs aus heimischer Windkraft zu decken, erreichen“, so Raufelder und Sckerl.
Raufelder und Sckerl fordern die anderen Fraktionen der Verbandsversammlung Rhein-Neckar auf, wieder zu einer sachorientierten Debatte zurückzukehren. „Auch mit den baden-württembergischen Regelungen ist bei der Windkraft kein Wildwuchs zu befürchten. Die Vorgaben des Landesplanungsgesetzes und des Windenergieerlasses geben klare Vorgaben, welche Standorte für die Windkraftnutzung in Frage kommen“, erklären Raufelder und Sckerl. So sind unter anderem Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärengebieten, Bann- und Schonwälder, nationale Naturmonumente sowie Nationalparks als Tabubereiche festgelegt. Zudem ist die Windhöffigkeit der Standorte ein entscheidendes Kriterium für die Standortwahl.”