Schwetzingen/Rhein-Neckar, 07. Juli 2015. (red) Im Juli muss der Rhein-Neckar-Kreis 487 Asylbewerber unterbringen. Aktuell mietet der Kreis mehr oder weniger alles an, was einigermaßen geeignet ist, um die hohe Zahl von zugewiesenen Menschen zu bewältigen. Per Eilentscheidung beziehen am Donnerstag 120 Flüchtlinge ein Hotel in einem Gewerbegebiet in Schwetzingen, vermutlich folgen weitere. Da die Quote von 5,11 auf 5,8 Prozent gesteigert wurde, rechnet der Rhein-Neckar-Kreis in diesem Jahr mit der Zuweisung von 2.900 Menschen.
Information des Landratsamts:
“Aufgrund der im Monat Juli extrem hohen Zugangszahlen, werden dem Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 487 Flüchtlinge und Asylbewerber zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen. Die Untere Flüchtlingsaufnahmebehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist verpflichtet, ab dem kommenden Donnerstag, 9. Juli 2015, 120 Personen davon aufzunehmen. Diese wird der Kreis im Hotel Atlanta in Schwetzingen unterbringen.
Weil alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen im Landkreis voll belegt sind, ist diese Zuweisung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unumgänglich. Die Untere Aufnahmebehörde hat diesen Weg der Notunterbringung einer Einweisung in Sporthallen oder Zelten vorgezogen, um auch in der aktuell eingetretenen Notlage eine gute und menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge zu gewährleisten.
Da ein Ende der äußerst angespannten Unterbringungssituation mit Blick auf die Zugangsprognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – es werden bundesweit 450.000 Personen erwartet – nicht abzusehen ist, wird das Hotel Atlanta die Flüchtlinge bis auf weiteres beherbergen. Für den Rhein-Neckar-Kreis ergibt sich daraus für das laufende Jahr eine Aufnahmequote von 2.900 Personen, deren Unterbringung bei weitem noch nicht gesichert ist.
„Wir wissen um die Kurzfristigkeit dieser Maßnahme, aber wir haben keine andere Wahl“, so Landrat Dallinger in einer kurzen Stellungnahme. Die Kreisverwaltung hat die Stadt Schwetzingen und die benachbarte Gemeinde Oftersheim Ende der vergangenen Woche über diese Unterbringungsmaßnahme informiert.
Sowohl der Oberbürgermeister der Stadt Schwetzingen als auch der Bürgermeister der Gemeinde Oftersheim sehen die Notwendigkeit, dass der Kreis bei der Unterbringung der aktuell ankommenden Flüchtlinge auf das Hotel im Gewerbegebiet in Schwetzingen zurückgreifen muss.
Beide unterstützen das Landratsamt bei diesem Schritt. Oberbürgermeister Dr. Pöltl betont, dass in dieser Zwangslage des Kreises die Durchführung zeitlich und inhaltlich aufwändiger Genehmigungsprüfung durch die Stadt nicht möglich ist, weshalb die Stadt die Notmaßnahme des Kreises maßgeblich mitträgt.
Sein Oftersheimer Amtskollege Jens Geiß bedankte sich für die Information, da die Lage des Hotels direkt an der Gemarkungsgrenze sicher auch für seine Gemeinde Auswirkungen zeigen werde. Er betonte, dass sich die Gemeinde Oftersheim ihrer Verantwortung bewusst sei, was sich auch in der Diskussion um die Flüchtlingsunterkunft im Hotel „Goldener Hirsch“ gezeigt habe.
„Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass ein weiterer Teil der dem Rhein-Neckar-Kreis zugewiesenen Personen noch im Juli im „Atlanta“ untergebracht werden muss“, erklärt der Leiter des Ordnungsamtes des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Stefan Becker.
Das Hotel bringe alle Voraussetzungen mit sich, um dort Flüchtlinge humanitär unterzubringen. Sanitäre Einrichtungen sind in ausreichender Anzahl vorhanden, Küchen für die künftigen Bewohner werden zurzeit eingerichtet.
Aus den in der Zwischenzeit an vielen Stellen gesammelten Erfahrungen wissen die Verantwortlichen des Kreises um die im Zusammenhang mit einer solchen Unterkunft entstehenden Befürchtungen, Sorgen und Ängste der einheimischen Bevölkerung, insbesondere der direkten Nachbarn, und stehen daher für Gespräche – auch direkt vor Ort – grundsätzlich zur Verfügung.”