Rhein-Neckar, 04. März 2014. (red/pm) Eine neue Bewerbungsrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ startet: Bis zum 31. März kann man sich beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bewerben. Mit dem Förderangebot für Unternehmen will das MLR ein Zeichen für die Technologieführerschaft Baden-Württembergs und gleichwertige Lebensverhältnisse setzen.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
“Die nächste Bewerbungsrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) startet.
Die Mittel kommen auch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Europäischen Union (EFRE). Darauf weist die Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Europa im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell hin. Bis zum 31. März müssen die Bewerbungen beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vorliegen.
Im April 2014 findet die nächste Bewertungs- und Auswahlrunde statt. Mit diesem Förderangebot für Unternehmen setzt das MLR ein klares Signal für die Technologieführerschaft Baden-Württembergs und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land. Für den Herbst 2014 ist bereits eine weitere Bewerbungs- und Auswahlrunde vorgesehen.
Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 – 2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im ELR will das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum ansprechen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen.
Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
Bis zu 400.000 Euro
Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden große umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Jährlich sind jeweils zwei Auswahlrunden im April und Oktober geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 31 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung stehen.
Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das MLR vertreten.
Strukturverbesserung in Städten und Gemeinden
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Förderprogramm zur Strukturverbesserung in Städten und Gemeinden vor allem des Ländlichen Raums. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung ab 2014 liegt der Schwerpunkt auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche, das heißt im Ländlichen Raum.
Weitere Informationen gibt es unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.”