Heidelberg, 04. Juni 2012 (red/pm) Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat drei Millionen Euro für Kunstprojekte bereitgestellt. Gemeinnützige Vereine können sich bis zum 01. August 2012 mit ihren Projekten bewerben.
Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:
“Wie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mitteilt, hat das Land aktuell den Innovationsfonds Kunst mit 3 Millionen Euro ausgeschrieben. Bis 1. August 2012 können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben.
Mit dem Fonds schafft die Landesregierung neben dem Erhalt des Bestehenden neue Spielräume in der Kunstszene – und zwar für
alle Sparten und Bereiche. Die zusätzliche Förderung ermöglicht es, kulturelle Akzente zu setzen und Schwerpunkte mit Leben zu füllen.
Insbesondere auch spartenübergreifende Initiativen sollten von dem neuen Förderinstrument profitieren. Das Förderprogramm soll es Kunsteinrichtungen und Kulturschaffenden erlauben, neue Ideen und besondere Initiativen zu realisieren. Die zusätzlichen Mittel stellt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2012 bereit, um Schwerpunkte aus der Konzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ umzusetzen. Die Förderung gliedert sich in drei Linien, die auf innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung und interkulturelle Kulturarbeit ausgerichtet sind.
Über die Verteilung der Mittel auf die einzelne Förderlinien wird abhängig von den eingereichten Anträgen entschieden. Die Förderentscheidungen trifft eine mehrköpfige Jury nach der Sommerpause. Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften, die dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuzuordnen sind.
Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Der Innovationsfonds ist offen für alle künstlerischen Sparten und Bereche. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land oder die Baden-Württemberg Stiftung gefördert werden.
Außerdem muss die Finanzierung einen gesicherten Anteil Eigen- und Drittmittel von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Ausschreibungsunterlagen und Richtlinien zum Innovationsfonds Kunst stehen zum Download bereit unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de – Rubrik: Service, aktuelle Ausschreibungen, Innovationsfonds Kunst.”